Landkärtchens Blog

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Dienstag, 30. Dezember 2008
Dienstreisende müssen schwarz fahren
Aufgrund aktueller Untersuchungen der Rechts- und der Finanzabteilung der Landesregierung NRW zur Reduzierung der Dienstreisekosten soll das Landesreisekostengesetzt von NRW (LRKG) geändert werden. Die Gesetzesvorlage enthält folgende Anpassungen im §5, Fahrtkostenerstattung, Absatz 1:

Bei Reisen mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, die nicht mit Begleitpersonal besetzt sind, hat der Dienstreisende keinen Fahrschein zu lösen. Gegebenenfalls anfallendes erhöhtes Beförderungsentgelt wird übernommen.

Es hat sich als finanziell günstiger herausgestellt, das selten zu zahlende erhöhte Beförderungsentgelt zu übernehmen, als sämtliche Tickets zu bezahlen.

Gleichzeitig hat das Verkehrsministerium die Verkehrsverbände und Verkehrsbetriebe angewiesen, die Zahl an Kontrolleuren weiter zu verringern. Dem wiederum liegt eine Studie zu Grunde, in der belegt wird, dass die Beförderung der Kontrolleure während der Ausübung ihrer Tätigkeit plus die Kosten für die Abrechnung der erhöhten Beförderungsentgelte den finanziellen Nutzwert gegen Null gehen lässt. Außerdem sind die Kontrolleure bei den Kunden der Verkehrsunternehmen nicht sehr beliebt, da sie das Fahrvergnügen erheblich beeinträchtigen.

Im Vorweihnachtsgeschäft hatten die Verkehrsunternehmen bereits freiwillig auf den Einsatz von Kontrolleuren weitestgehend verzichtet, da die Kunden durch die hohe Anzahl an Taschen und Beuteln und der Nutzung von Handschuhen schwer an ihre gelösten Fahrkarten heran kamen. Es wird von Fällen berichtet, bei denen Kunden nicht rechtzeitig an ihrer Zielhaltestelle aussteigen konnten, da sie im Beisein des Kontrolleurs ihre Fahrkarte suchen mussten.

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